In dem Ausbildungsziel der ganzheitlichen Psychotherapie wird die Möglichkeit geschaffen eigenverantwortliche Psychotherapie im Rahmen des Heilpraktikergesetzes zu betreiben. Die umgangssprachliche Bezeichnung dafür ist der sogenannte „kleine Heilpraktiker“, der sich als psychologischer Berater oder als heilpraktischer Psychotherapeut versteht. Unter Beachtung der Grenzen, die uns das Heilpraktikergesetz vorschreibt, gibt es eine Vielzahl von alternativen Behandlungsmethoden, die wirksam die schulmedizinischen Möglichkeiten ergänzen.